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Seit 150 Jahren beraten wir Menschen, die den Wunsch haben, in einem anderen Land zu leben.
Dies erfolgt mit der Zulassung des Bundesverwaltungsamtes nach § 1 (1) Auswandererschutzgesetz.
Wir informieren Ratsuchende aus ganz Deutschland – sowohl telefonisch als auch per E-Mail. Die Beratung ist mit einem Kostenbeitrag verbunden – bitte erkundigen Sie sich.
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